Mietpreise
Es gelten die Preise der zur Zeit des Vertragsschlusses jeweils gültigen Preisliste.


Zahlungsweise / Kaution
Bei Vertragsabschluss ist der Mietpreis bereits in voller Höhe fällig. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist ist der Vermieter nicht mehr an die etwa zugesagte Reservierung gebunden. Es ist eine Kaution iHv. 500€ zum Mietantritt fällig. Zu Beginn der Mietzeit wird eine Zustandsbeschreibung des Dachzeltes erstellt, in der alle etwa vorhandenen Beschädigungen notiert werden. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe in unbeschädigtem Zustand, erfolgt die vollständige Rückzahlung der Kaution.


Reservierung, Stornierung
Reservierungen sind bereits nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Eine Unterschrift ist nur für die Zeltübergabe notwendig. Wird der Vertrag mieterseitig storniert, werden bis zu vier Wochen vor Anmietung 50€ Stornierungsgebühr fällig, zwischen zwei und vier Wochen 50% und unter zwei Wochen 100% des Mietpreises. Sollte dem Vermieter aufgrund verspäteter Rückgabe des Dachzeltes ein Schaden entstehen (z.B. Schadenersatzansprüche des nachfolgenden Mieters
etc.), so behält sich der Vermieter vor, diese Schadenersatzansprüche gegen den Mieter geltend zu machen. Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch. Unabhängig hiervon ist jedenfalls eine Nutzungsentschädigung für den Gebrauch über die vereinbarte Mietdauer hinaus zu bezahlen, die sich nach dem vereinbarten Mietzins richtet.


Übernahme und Rückgabe
Das Dachzelt ist zum vereinbarten Termin in den Geschäftsräumen des Vermieters zu übernehmen bei Ablauf der Mietzeit in den Geschäftsräumen des Vermieters zurückzugeben. Das Dachzelt wird in gereinigtem Zustand übergeben und ist in einem gesäuberten Zustand zurückzugeben. Verlorengegangene oder beschädigte Ausrüstungsgegenstände sind bei der Rückgabe unaufgefordert zu melden. Sollte das Dachzelt stark verschmutzt sein, wird eine Reinigungsgebühr i.H.v. 49€ erhoben. Bei Rückgabe des Mietzeltes vor dem vereinbarten Rückgabetermin ist weiterhin der vorher vereinbarte Mietpreis fällig.


Montage, Dachträger, zulässige Dachlast
Der Mieter hat zu gewährleisten, dass der Dachträger für das zu mietende Dachzelt geeignet ist. Sollte es aufgrund eines nicht geeigneten oder eines defekten Dachträgers zu einem Schaden/Unfall kommen, haftet der Mieter vollumfänglich und muss für den entstandenen Schaden am Zelt und dritten aufkommen. Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges darf nicht überschritten werden. Die Angaben finden Sie im Bordbuch ihres Fahrzeuges und zählen für Aufbauten während der Fahrt – dynamische Dachlast. Der Vermieter haftet nicht für Schäden am Fahrzeug, die durch die Anbringung des Dachzeltes entstehen, da der Vermieter bei der Montage lediglich unterstützend tätig ist.


Mietdachträger
Da es herstellerseitig keine offiziellen Freigaben für Dachzelte unserer Mietdachträger gibt, kann der Vermieter ebenfalls keine Garantie oder Gewährleistung im Falle eines Schadens, die durch die Mietdachträger verursacht werden, übernehmen. Als Fahrzeugführer trägt der Mietende die Verantwortung für die Ladungssicherung und deren regelmäßige Kontrolle.


Schäden an der Mietsache
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sorgfältig zu behandeln und die Betriebsanleitungen zu beachten. Der Mieter hat das Dachzelt sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Schäden am Dachzelt sind unverzüglich dem Vermieter zu melden, sodass eine ordnungsgemäße Weitervermietung gewährleistet werden kann. Unterlässt der Mieter die unverzügliche Meldung, so haftet er voll für eventuelle Schadensersatzansprüche der Nachmieter.


Haftung Mieter
Der Mieter haftet für die rechtzeitige Rückgabe des Dachzeltes in vertragsgemäßem Zustand. Bei Unfällen und Verlust des Fahrzeugs haftet er für den eingetretenen Schaden. Der Mieter haftet im Übrigen voll für alle Schäden, die bei der Benutzung zu verbotenen Zwecken oder durch unsachgemäße Behandlung des Dachzeltes entstanden sind. Im Falle eines Totalschadens bzw. Totalverlusts ist dem Vermieter der Neuwert zum Zeitpunkt des Leihbeginns zu erstatten.
Der Mieter kann die Haftungssumme auf 1000€ und die Kaution auf 200€ reduzieren, indem das Paket „Sicherheit“ für 25€/Woche hinzugebucht wird.


Haftung Vermieter
Der Vermieter haftet dem Mieter im Fall des Leistungsverzugs bzw. bei von ihm zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung auf Schadensersatz, begrenzt auf das 2-fache des vereinbarten Nettomietzinses. Der Vermieter ist berechtigt, statt dem reservierten Dachzeltes ein gleich- oder höherwertiges Ersatz-Dachzelt zur Verfügung
zu stellen, falls dieses aus unvorhergesehenen Gründen nicht mehr zur Verfügung steht.


Verhalten bei Unfällen
Der Mieter hat nach einem Unfall Brand, Diebstahl oder sonstigen Schaden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Unterlässt der Mieter, den Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen, haftet er voll. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat dem Vermieter selbst bei geringfügigen Schäden unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht zu erstatten.


Personendaten
Der Vermieter ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit ihr erhaltenen Daten über den Mieter, gleich ob diese von ihm selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.


Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Vermieters, sofern die Vertragsparteien Kaufleute sind oder mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder die in Anspruch zu nehmende Vertragspartei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus demGeltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung verlegt oder der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.Diese Regel gilt auch für Wechselund Scheckverfahren. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Mietbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: 2023